Share

Unfaire Schadensforderungen bei Mietwagen – So wehren Sie sich!

Unfaire Schadensforderungen bei Mietwagen – So wehren Sie sich!

Mietwagen sind praktisch und bequem – doch viele Kunden erleben nach der Rückgabe eine böse Überraschung: plötzlich wird ein Schaden festgestellt, der angeblich während der Mietdauer entstanden sein soll. Besonders problematisch wird es, wenn keine Beweise für Vorschäden vorliegen und der Vermieter einfach Geld von der Kreditkarte abbucht. Doch Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen! In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie sich gegen unberechtigte Schadensforderungen wehren können – inklusive einer Muster-Vorlage für einen Widerspruch.

Der Fall: Plötzlicher Schaden bei Rückgabe

Diese Artikel schreibe ich aus eigene Erfahrung. Gemietet würde ein Wagen über ALAMO bei Hannover Airport. Die Mietgesellschaft an sich ist super. Tollen Wagen, Empfang und Preis. Die Dame meinte, dass der Wagen keine Schäden hat und ich habe den ohne eine Überprüfung auf Schäden übernommen. 5 Tage hatte ich den Spaß mit den tollen VW. Bei der Rückgabe, hat ein Mitarbeiter einen Felgenschaden bemerkt, aber gleich gesagt – der sieht schon sehr als aus, weil das Alu sehr oxidiert war. Trotzdem müsste der Mitarbeiter dies als Schaden aufnehmen. Kurz daraufhin hat ALAMO bei mir 1050€ geblockt. Ohne vorher überhaupt etwas abzuchecken, oder ein Schadenpreis zu bewerten. 1050€ für eine leicht angekratzte VW Felge ist schon happig. Hätte ich den Schaden gemacht, würde ich ohne Wenn und Aber die Kosten für die eine Felge übernehmen. Zusätzlich habe ich eine extra Versicherung über meine Kreditkarte die, diese Art an Schaden übernimmt bis zu 2000€. Kurz darauf habe ich die Vermietung Gesellschaft kontaktiert. Mit der Vorlage unten die ich hier unten poste und die haben mir versprochen das Geld wieder zu erstatten.

Rechtliche Möglichkeiten zur Anfechtung der Schadensforderung

Als erstes sollte der Kunde der Schadensforderung formell widersprechen. Rechtlich gilt im Mietrecht die Beweislast des Vermieters: Die Autovermietung muss nachweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden und bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war​ ra-kotz.de

Sie können also nicht einfach für jeden bei Rückgabe festgestellten Kratzer haftbar gemacht werden – Alamo/Enterprise muss belegen, dass Sie diesen Felgenschaden verursacht haben. Falls Fotos vom Zustand bei Übernahme vorhanden sind (oder andere Beweise wie Zeugen), sollten diese genutzt werden. Ohne protokollierte Vorschäden im Mietvertrag ist zwar formal festgehalten, dass das Auto bei Übergabe „schadenfrei“ war. Dennoch kommt es leider vor, dass Mitarbeiter kleine Kratzer oder Dellen als „nicht wesentlich“ abtun und sie nicht ins Übergabeprotokoll aufnehmen – nur um sie dem Kunden bei der Rückgabe dann doch in Rechnung zu stellen​ finanztip.de

Oxidierte Kratzer/Alu felgen Schaden sind ein Indiz für einen länger zurückliegenden Schaden, der möglicherweise schon vor Ihrer Mietzeit bestand und nur übersehen oder absichtlich nicht notiert wurde. Darauf sollten Sie in Ihrer Argumentation hinweisen.

Schritt 1: Beweispflicht liegt beim Vermieter

Viele Kunden denken, dass sie automatisch für jeden festgestellten Schaden haften – doch das ist rechtlich nicht korrekt. Laut § 280 Abs. 1 BGB und § 241 Abs. 2 BGB liegt die Beweislast beim Vermieter. Das bedeutet: Die Autovermietung muss nachweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist!

Warum ist das wichtig?

  • Wenn keine Vorschäden im Vertrag vermerkt sind, bedeutet das nicht automatisch, dass das Auto unbeschädigt war – es beweist nur, dass der Vermieter keinen Schaden dokumentiert hat.
  • Ein oxidierter Kratzer ist ein starkes Indiz dafür, dass der Schaden schon lange vorher existierte.
  • Der Vermieter darf Ihnen keine Schäden anhängen, wenn er nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass Sie ihn verursacht haben.

Falls Sie in einer ähnlichen Situation sind, sollten Sie sofort widersprechen und folgende Schritte einleiten.

Schritt 2: Widerspruch einlegen – So geht’s richtig

Praktischer Schritt: Richten Sie einen schriftlichen Widerspruch an Mietwagenvermieter. Fordern Sie das Unternehmen darin auf, nachzuweisen, dass der Felgenschaden während Ihrer Mietdauer entstanden ist​ selbsthilfe.evz.de. Weisen Sie gleichzeitig sachlich aber bestimmt darauf hin, dass Sie den Schaden nicht verursacht haben. Erwähnen Sie, dass der Mitarbeiter selbst auf die oxidierte Beschaffenheit hingewiesen hat. Dieses Schreiben sollte so bald wie möglich nach der strittigen Abbuchung aufgesetzt und versendet werden (per E-Mail oder Einschreiben), damit Ihr Widerspruch fristgerecht und dokumentiert vorliegt.

Hinweis: Lassen Sie sich von drohenden Forderungen nicht einschüchtern. Oft sind solche Schadensrechnungen rechtlich anfechtbar und die Vermieter verzichten auf eine gerichtliche Durchsetzung, wenn der Anspruch offensichtlich zweifelhaft ist. Zögern Sie bei höherem Streitwert nicht, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen – insbesondere falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Versicherung kann gegebenenfalls auch die Kosten eines Gutachtens übernehmen, um den Alterungszustand des Kratzers zu beurteilen. In vielen Fällen ist jedoch schon der entschlossene schriftliche Widerspruch ausreichend, um unberechtigte Forderungen abzuwenden.

Effektive Beschwerde an Mietwagenvermieter formulieren

Ein schriftliches Beschwerdeschreiben mit klarer Schilderung des Sachverhalts hilft, Ihren Standpunkt zu untermauern.

In Ihrer Beschwerde sollten Sie alle relevanten Informationen bündeln und verständlich darlegen. Achten Sie auf folgenden Aufbau und Inhalt:

  • Bezug zum Mietvertrag: Nennen Sie Ihre Vertrags- oder Reservierungsnummer, das Anmiet- und Rückgabedatum sowie Ort.
  • Schadenshergang aus Ihrer Sicht: Schildern Sie, dass bei Übernahme keine Schäden vorhanden waren und dies auch mündlich bestätigt wurde. Weisen Sie darauf hin, dass im Übergabeprotokoll/Mietvertrag keine Vorschäden eingetragen sind. Beschreiben Sie dann den Ablauf bei der Rückgabe: Der Mitarbeiter entdeckte einen Kratzer an der Felge und hielt diesen fest.
  • Betonung Ihrer Unschuld: Erklären Sie, warum Sie sicher sind, den Schaden nicht verursacht zu haben. Führen Sie das oxidierte Aussehen des Kratzers an, das auf einen langen Bestehzeitraum hinweist. Erwähnen Sie ruhig noch einmal, dass selbst der Servicemitarbeiter anmerkte, der Schaden wirke älter (auch wenn er verpflichtet war, ihn zu melden).
  • Forderung nach Korrektur: Stellen Sie klar, dass Sie die Schadensforderung für unbegründet halten und eine Erstattung des einbehaltenen Betrags verlangen​. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung, dass keine weiteren Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden und die 1050 € rückerstattet bzw. die Kreditkartenabbuchung storniert wird.
  • Belege und höflicher Ton: Legen Sie alle vorhandenen Beweise bei (z. B. Fotos der Felge bei Übernahme/Rückgabe, falls vorhanden). Bleiben Sie im Ton sachlich, höflich und bestimmt. Verweisen Sie ggf. auf Ihre Pflicht, den Schaden zu melden, der Sie selbstverständlich nachgekommen sind – jedoch ohne Anerkennung einer Schuld. Sie können auch juristische Hintergründe erwähnen  um Ihrer Argumentation Nachdruck zu verleihen.

Schließen Sie das Schreiben mit einer Frist (etwa 14 Tage) für die Antwort des Unternehmens. So zeigen Sie, dass Sie eine zügige Klärung erwarten. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Beschwerdeschreibens und aller Korrespondenz auf. Sollte telefonisch etwas besprochen werden, fassen Sie es anschließend per E-Mail kurz zusammen, um auch darüber einen Nachweis zu haben.

Ein schriftlicher Widerspruch ist der beste Weg, um eine unrechtmäßige Schadensforderung anfechten zu können. Dabei sollten Sie: ✅ Ihre Mietvertragsnummer nennenDen Sachverhalt sachlich schildernDie Beweislast des Vermieters hervorhebenEine Rückerstattung des einbehaltenen Betrags fordernEine Frist von 14 Tagen setzen

Hier finden Sie eine Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch:


Muster-Widerspruch gegen eine unberechtigte Schadensforderung

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
E-Mail: max@mustermann.de
Telefon: 01234-567890

Autovermietung Muster GmbH
Musterstraße 10
54321 Musterstadt

[Datum]

Betreff: Widerspruch gegen Schadensforderung – Mietvertrag [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die von Ihnen einbehaltene Schadenszahlung in Höhe von 1.050 € für einen angeblichen Felgenschaden am Mietwagen mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] ein. Die Forderung ist aus meiner Sicht unbegründet und rechtlich nicht haltbar.

Sachverhalt

Ich habe am xx.xx.xxxx ein Fahrzeug von Ihnen gemietet. Bei der Übergabe wurde mir durch Ihre Mitarbeiterin mündlich bestätigt, dass das Fahrzeug keine Schäden aufweist. Dies wurde auch im Mietvertrag festgehalten. Ich habe das Fahrzeug am [Rückgabedatum] zurückgegeben.

Bei der Rückgabe stellte Ihr Mitarbeiter einen Schaden an einer Felge fest. Dieser wies bereits eine starke Oxidation auf, was darauf hinweist, dass der Schaden nicht während meiner Mietzeit entstanden sein kann. Dennoch wurde mir der Betrag von 1.050 € von meiner Kreditkarte einbehalten.

Rechtliche Grundlage – Beweislast liegt bei Ihnen

Laut § 280 Abs. 1 BGB und § 241 Abs. 2 BGB liegt die Beweislast für den entstandenen Schaden beim Vermieter. Sie müssen nachweisen, dass der Schaden während meiner Mietdauer entstanden ist. Da der Kratzer bereits stark oxidiert war, widerspricht dies der Annahme, dass der Schaden erst kürzlich entstanden ist.

Forderung zur Rückerstattung der 1.050 €

Ich fordere Sie daher auf, den einbehaltenen Betrag von 1.050 € innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto bzw. meine Kreditkarte zurückzuerstatten. Sollte ich bis zum [Fristdatum] keine Rückerstattung erhalten, werde ich folgende Schritte einleiten:

  • Einleitung eines Chargebacks über meinen Kreditkartenanbieter gemäß § 675u BGB.
  • Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) unter https://soep-online.de.
  • Einschaltung der Verbraucherzentrale und gegebenenfalls eines Anwalts.

Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der Rückerstattung bis spätestens [Fristdatum]. Andernfalls behalte ich mir ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann


Schritt 3: Kreditkarten-Chargeback beantragen

Falls der Vermieter nicht reagiert oder ablehnt, können Sie ein Chargeback über Ihre Kreditkarte einleiten. Dies ist eine Rückbuchung von unberechtigten Abbuchungen. Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihres Kreditkartenanbieters oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter https://www.bafin.de.

Wenn unberechtigte Beträge von der Kreditkarte abgebucht wurden, kann ein Chargeback-Verfahren über die Bank helfen.

Da Mietwagenvermieter die 1050 € bereits Ihrer Kreditkarte belastet hat, sollten Sie parallel zur Beschwerde ein Chargeback (Rückbuchung) prüfen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter. Schildern Sie, dass es sich um eine strittige bzw. unautorisierte Abbuchung handelt, mit der Sie nicht einverstanden sind​. Teilen Sie mit, dass Sie den Betrag beanstanden und bereits Einspruch beim Vermieter eingelegt haben.
  2. Fristen beachten: Viele Banken räumen für Chargeback-Fälle eine Frist von bis zu 120 Tagen ab Buchungsdatum ein​ verbraucherzentrale-brandenburg.de. Warten Sie daher nicht zu lange – je schneller Sie den Vorgang melden, desto besser. (Bei SEPA-Lastschriften beträgt die Rückbuchungsfrist übrigens nur 8 Wochen​, doch hier handelt es sich ja um eine Kreditkartenzahlung.)
  3. Nachweise einreichen: Ihre Bank wird vermutlich Unterlagen zum Beleg des strittigen Vorgangs anfordern. Übersenden Sie eine Kopie des Mietvertrags (ohne eingetragene Vorschäden), Ihr Beschwerdeschreiben an Alamo/Enterprise sowie ggf. Fotos oder Aussagen des Mitarbeiters. Diese Dokumente untermauern, dass der abgebuchte Betrag unzureichend begründet ist und Sie ihn zurückfordern.
  4. Verlauf beobachten: Die Bank wird den Fall prüfen und den Betrag evtl. vorläufig gutschreiben. Beachten Sie, dass der Vermieter der Rückbuchung widersprechen könnte. Bleiben Sie mit Ihrer Bank in Kontakt, bis der Fall abgeschlossen ist. In vielen Fällen ziehen Unternehmen unberechtigte Forderungen jedoch zurück, wenn ein Chargeback eingeleitet wurde.

Wichtig: Ein Chargeback entbindet Sie nicht davon, sich gleichzeitig direkt mit Alamo/Enterprise auseinanderzusetzen. Es stärkt aber Ihre Position, da Sie finanziell nicht auf dem Schaden sitzenbleiben, während der Streit geklärt wird. Sollte Alamo/Enterprise später doch nachweisen können, dass der Schaden von Ihnen stammt (wonach es hier nicht aussieht), könnte der Betrag erneut eingefordert werden. Solange dies nicht der Fall ist, haben Sie mit dem Chargeback aber erstmal Ihr Geld zurück und erhöhen den Druck auf den Vermieter, Ihre Argumente ernst zu nehmen.

Fazit: Lassen Sie sich nicht abzocken!

Unterstützung durch Verbraucherschutz und Schlichtungsstellen

Wenn die direkte Beschwerde beim Vermieter erfolglos bleibt, können Verbraucherschutzstellen oder Schlichtungsstellen helfen. Hier einige Anlaufstellen und Optionen:

  • Verbraucherzentrale einschalten: Da der Vorfall in Deutschland (Hannover) passierte, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden.

    (in diesem Fall z. B. die Verbraucherzentrale Niedersachsen). Die Verbraucherschützer beraten Sie zu Ihren Rechten und können bei der Formulierung weiterer Schreiben helfen. Oft kennen sie ähnliche Fälle und wissen, wie Unternehmen reagieren. Eine Erstberatung ist meist kostengünstig oder kostenlos. Nehmen Sie alle Unterlagen zum Termin mit. In manchen Fällen setzt sich die Verbraucherzentrale auch direkt mit dem Unternehmen in Verbindung, was zusätzlichen Nachdruck verleihen kann.

  • Schlichtungsverfahren (außergerichtlich): Für Streitfälle mit Autovermietungen gibt es Schlichtungsstellen, die eine gütliche Einigung vermitteln sollen.

    • Europäische Schlichtungsstelle ECRCS: Mietwagenanbieter ist Mitglied im European Car Rental Conciliation Service (ECRCS)evz.de. Dieser Service ist kostenfrei und für Sie als Kunden unverbindlich (für teilnehmende Unternehmen hingegen bindend) ​bav.de
      ​. Voraussetzung: Es handelt sich um eine grenzüberschreitende Anmietung, d.h. Wohnsitz und Anmietland sind unterschiedlich​Wenn Sie z. B. aus einem anderen EU-Land kommen und in Deutschland gemietet haben (oder umgekehrt), können Sie nach Ausschöpfung der internen Beschwerde bei Mietwagenanbieter den Fall an die ECRCS übergeben. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall anhand von Unterlagen und unterbreitet innerhalb von ca. 30 Tagen einen Lösungsvorschlag​. Dieses Verfahren ist für Sie kostenlos und einen Versuch wert, falls die Voraussetzungen erfüllt sind​. Informationen und das Antragsformular gibt es auf der Webseite der ECRCS (Kommunikation meist auf Englisch).
    • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle Deutschland: Handelt es sich – wie wahrscheinlich hier – um einen Binnenschadenfall in Deutschland (deutscher Kunde, deutsches Mietwagenunternehmen), können Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden​. Diese Schlichtungsstelle (Sitz in Kehl, erreichbar unter verbraucher-schlichter.de) bietet ebenfalls ein kostenloses Verfahren an und unterbreitet innerhalb von etwa 90 Tagen einen Schlichtungsvorschlag​. Nachteil: Die Teilnahme für Unternehmen ist freiwillig. Alamo/Enterprise müsste dem Verfahren zustimmen – tut es dies nicht, kommt keine Schlichtung zustande​. Dennoch kann eine Anfrage lohnen; die Aussicht auf ein Schlichtungsverfahren signalisiert dem Vermieter, dass Sie bereit sind, den Konflikt notfalls weiterzuverfolgen.
    • Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ): Haben Sie den Wagen im europäischen Ausland gemietet (hier nicht der Fall, da Anmietung in Deutschland), können Sie sich auch direkt an das EVZ Deutschland wenden​. Die Experten dort unterstützen kostenlos bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, arbeiten mit Schlichtungsstellen zusammen und kennen die Branchenpraktiken. In unserem Fall wäre das EVZ vor allem relevant, wenn z. B. Ihr Wohnsitz im Ausland ist oder Alamo/Enterprise auf ein Schreiben der Verbraucherzentrale nicht reagiert – das EVZ kann dann versuchen zu vermitteln.
  • Gerichtliche Durchsetzung als letzter Schritt: Wenn alle außergerichtlichen Wege scheitern und Alamo/Enterprise auf der Forderung beharrt, bleibt noch der Rechtsweg. Hierbei sollten Sie die Kosten-Nutzen-Abwägung beachten (Streitwert 1050 €). Häufig lenken Vermieter ein, bevor es soweit kommt, da – wie oben erwähnt – die Beweispflicht bei ihnen liegt und ihre Erfolgsaussichten vor Gericht gering sind, wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben​. Sollte der Vermieter allerdings ein Inkassobüro einschalten oder Klage androhen, wäre anwaltlicher Rat ratsam. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie zudem Gegenansprüche prüfen (etwa wegen unzulässiger Geschäftsgebaren oder mehrfacher Abrechnung desselben Schadens, falls nachweisbar).

Fazit: Bleiben Sie hartnäckig und lassen Sie sich nicht zu unrecht zur Kasse bitten. Dokumentieren Sie jeden Schritt und kommunizieren Sie schriftlich, um Beweise zu sichern. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen umgehend schriftlich und holen Sie Ihr Geld über die Bank zurück, falls nötig​. Nutzen Sie die Unterstützung von Verbraucherschützern oder Schlichtern, um Ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Mit sachlicher Argumentation und den genannten Schritten stehen die Chancen gut, dass Sie die 1050 € zurückerhalten und die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren geklärt wird. Viel Erfolg!

Quellen: Die rechtlichen Hinweise und Tipps stützen sich auf Verbraucherinformationen und juristische Fachbeiträge, u. a. von Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen​. Diese zeigen, dass Mietwagenkunden nicht schutzlos sind und sich effektiv gegen fragwürdige Schadensforderungen wehren können. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt. Bei Unsicherheiten sollten Sie ggf. professionelle juristische Beratung einholen.

Mietwagenfirmen setzen leider oft auf die Unwissenheit ihrer Kunden, wenn es um Schadensforderungen geht. Doch Sie können sich aktiv dagegen wehren!

Mit diesen Maßnahmen haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen unfaire Schadensforderungen zu verteidigen. Bleiben Sie hartnäckig und fordern Sie Ihr Geld zurück!

You may also like...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..