Kindergeld Zypern, welche Änderungen gibt es in 2025?
Kindergeld Zypern
Die zypriotischen Behörden ändern die Bedingungen für die Zahlung von Kindergeld. Weitere 12.000 Familien mit insgesamt 16.000 Kindern sollen von diesen Zahlungen profitieren.
Neue Regelungen ab Januar 2026 geplant
Das Ministerium für soziale Sicherung der Republik Zypern hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, wonach zusätzliche 12.000 Familien mit 16.000 Kindern Kindergeld erhalten können. Darüber hinaus sollen etwa 2.000 Kinder Subventionen für Kindergärten bekommen. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2026 in Kraft treten.
Ziel der Reform
Wie Phileleftheros berichtet, möchten die Behörden die finanzielle Belastung für die Mittelschicht reduzieren. So soll einer größeren Anzahl von Eltern ermöglicht werden, die Kindererziehung besser mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Die Kriterien und die Höhe des Kindergeldes werden dabei anhand des jährlichen Familieneinkommens und der Anzahl der Kinder berechnet.
Bis zum 30. April 2025 können Bürger Zyperns ihre Vorschläge und Kommentare zu diesem Gesetzentwurf einreichen.
Wer Anspruch auf Kindergeld hat:
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Einkommen bis 66.000 Euro pro Jahr: Alle Familien, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
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Einkommen von 66.000 bis 71.000 Euro: Familien mit zwei und mehr Kindern.
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Einkommen von 71.000 bis 76.000 Euro: Familien mit drei und mehr Kindern.
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Einkommen von 76.000 bis 81.000 Euro: Familien mit vier und mehr Kindern.
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Einkommen über 81.000 Euro: Familien mit fünf und mehr Kindern.
Höhe des Kindergeldes, abhängig vom Einkommen:
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Einkommen bis 21.500 Euro:
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588 Euro für ein Kind, 705 Euro für zwei, 1.293 Euro für drei, 2.073 Euro für vier und mehr Kinder.
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Einkommen von 21.500 bis 41.000 Euro:
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526 Euro für ein Kind, 643 Euro für zwei, 1.231 Euro für drei, 1.887 Euro für vier und mehr Kinder.
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Einkommen von 41.000 bis 51.000 Euro:
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470 Euro für ein Kind, 705 Euro für zwei, 940 Euro für drei, 1.559 Euro für vier und mehr Kinder.
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Einkommen von 51.000 bis 61.000 Euro:
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235 Euro für ein Kind, 427 Euro für zwei, 854 Euro für drei, 1.404 Euro für vier und mehr Kinder.
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Einkommen von 61.000 bis 66.000 Euro:
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118 Euro für ein Kind, 214 Euro für zwei, 854 Euro für drei, 1.404 Euro für vier und mehr Kinder.
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Einkommen von 66.000 bis 71.000 Euro:
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107 Euro für zwei Kinder, 427 Euro für drei, 1.404 Euro für vier und mehr Kinder.
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Einkommen von 71.000 bis 76.000 Euro:
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214 Euro für drei Kinder, 702 Euro für vier, 1.404 Euro für fünf und mehr Kinder.
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Einkommen von 76.000 bis 81.000 Euro:
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351 Euro für vier Kinder, 1.404 Euro für fünf und mehr Kinder.
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Einkommen über 81.000 Euro:
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1.404 Euro für fünf und mehr Kinder.
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Zuschüsse für Kindergärten und Verpflegung
Zusätzlich plant das Ministerium, den Kreis der Familien auszuweiten, die Zuschüsse zu den Gebühren für Kindergärten und Verpflegung erhalten.
Wichtige ergänzende Informationen für deutsche Auswanderer auf Zypern:
Auch deutsche Staatsbürger, die nach Zypern ausgewandert sind und dort ihren festen Wohnsitz genommen haben, können grundsätzlich Kindergeld beantragen. Entscheidend ist hierbei, dass der Lebensmittelpunkt nachweislich dauerhaft in der Republik Zypern liegt und der Antragsteller offiziell auf Zypern gemeldet ist.
Voraussetzungen für deutsche Auswanderer:
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Der Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) muss dauerhaft auf Zypern sein.
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Nachweis über Aufenthaltstitel (Residency) oder MEU-Dokumente (z.B. MEU1, MEU3), um den rechtmäßigen Aufenthalt nachzuweisen.
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Steuerliche Registrierung auf Zypern ist erforderlich, da das Einkommen entscheidend für die Höhe des Kindergeldes ist.
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Beantragung erfolgt bei den zuständigen Stellen des zypriotischen Ministeriums für soziale Sicherung (Social Welfare Services).
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Deutsche Auswanderer verlieren in der Regel den Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn sie dauerhaft nach Zypern gezogen sind und dort den Lebensmittelpunkt etabliert haben.
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Sollten weiterhin Einkünfte oder Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland bestehen, ist individuell zu prüfen, wo Anspruch auf Kindergeld besteht (z.B. bei Grenzgängern oder zeitweiligem Aufenthalt). Dazu ist eine Beratung durch zuständige Behörden in Deutschland und Zypern sinnvoll.
Wo Kindergeld beantragt werden kann:
Das Kindergeld wird in Zypern bei den lokalen Dienststellen des Ministeriums für soziale Sicherung („Social Welfare Services“) beantragt. Dazu gehören regionale Bürgerämter (Citizen Service Centres, KE.PO.), die Unterstützung bei der Antragstellung anbieten und Dokumente entgegennehmen. Antragsformulare und weiterführende Informationen sind online auf der Webseite des Ministeriums verfügbar.
Empfohlen wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden, um sämtliche notwendigen Unterlagen vollständig vorzubereiten und mögliche Verzögerungen zu vermeiden.